Satzung des Vereins „Freunde der Stadtbücherei Altena“
§1 Name und Sitz
(1) Der Verein trägt den Namen: „Freunde der Stadtbücherei Altena“
(2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Altena einzutragen. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“.
(3) Sitz des Vereins ist Altena.
§2 Zweck und
Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Stadtbücherei Altena insbesondere in der Erfüllung ihres Bildungs- und Informationsauftrages. Der Verein unterstützt die Stadtbücherei in ihrer
Öffentlichkeitsarbeit, pflegt Kontakte zu Personen und Einrichtungen des öffentlichen Lebens, hilft bei Veranstaltungen und stellt Mitgliedsbeiträge und Spenden bereit. Die Gelder sollen
insbesondere für Medienbeschaffung, Veranstaltungen und technische Ausstattung verwendet werden.
Alle Aktivitäten finden in Abstimmung und enger
Zusammenarbeit mit der Büchereileitung statt.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Bereitstellung finanzieller und sächlicher Mittel sowie ideeller und personeller Hilfe.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
(7) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Altena, mit der Auflage, es zur Förderung der Stadtbücherei Altena zu
verwenden.
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder
juristische Person sowie jede rechtsfähige Vereinigung werden.
(2) Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.
(4) Der Ausschluß erfolgt durch Entscheidung des erweiterten Vorstandes. Der Ausschluß ist möglich bei Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins, sowie bei Beitragsrückstand von mehr als einem Jahresbeitrag. Über einen Widerspruch des Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung.
(5) Die Mitgliedschaft erlischt, wenn vom Mitglied
schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt worden ist.
(6) Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Ansprüche des Mitglieds dem Verein gegenüber.
§4 Mitgliedsbeiträge
Der von den Mitgliedern zu zahlende Jahresbeitrag wird von
der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung festgelegt. Der Vorstand kann in begründeten Fällen den zu zahlenden Jahresbeitrag reduzieren oder z.B. wegen ehrenamtlicher
Mithilfe erlassen.
§5 Organe des
Vereins
Organe des Vereins sind der
Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§6 Der Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem
geschäftsführenden Vorstand und weiteren Beisitzern.
(2) Zum geschäftsführenden Vorstand gehören der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in.
(3) Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die Schatzmeister/in. Jeder von ihnen ist alleinvertretungs- und
zeichnungsberechtigt.
(4) Die Leitung der Stadtbücherei Altena gehört dem Vorstand als beratendes Mitglied an.
§7 Zuständigkeit des
Vorstandes
(1) Der Vorstand ist für
die Angelegenheiten des Vereins zuständig.
(2) Er hat insbesondere die Mitgliederversammlung einzuberufen und die Tagesordnung aufzustellen.
§8 Wahl und Amtsdauer des
Vorstandes
(1) Der Vorstand wird von
der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.
Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitgliedes.
(2) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen kommissarischen Nachfolger wählen.
(3) Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, bei Stimmengleichheit
die Stimme des Versammlungsleiters.
§9 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§10
Mitgliedsversammlung
(1) Jährlich hat
eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich oder einzuladen sind. Die Ladung muß mindestens 7 Tage vor dem
Tag, an dem die Mitgliederversammlung stattfindet, zugegangen sein.
(2) Der Mitgliederversammlung obliegen: - Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes der Kassenprüfer; - Entlastung des Vorstandes; - Wahl des neuen
Vorstandes.
(3) Der Vorstand wird auf ein Jahr mit einfacher Mehrheit gewählt. Er führt die Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl weiter.
(4) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
(5) Der Beschluß über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von ¾ der erschienen Mitglieder.
(6) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich mit Angabe des Grundes beantragt.
(7) Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.
Am Freitag, 27.05. bleibt die Stadtbücherei Altena wegen der Jährlichen Grundreinigung geschlossen.
Wir sagen DANKESCHÖN!
Amtswechsel an der Spitze des Fördervereins der Stadtbücherei
Die Freunde der Stadtbücherei Altena, die in diesem Jahr ihr zwanzigjähriges Jubiläum feiern können, haben eine neue Vorsitzende.
Dr. Frank Leienbach, seit Gründung des Fördervereins auch dessen erster Vorsitzender, hatte im Vorfeld angekündigt, den Staffelstab nun an die jüngere Generation übergeben zu wollen. Mit Blumen und einem riesigen Dankeschön für seinen langjährigen Einsatz wurde er aus seinem Amt verabschiedet.
Seine Nachfolgerin ist Ronja Balkenhol, seit vielen Jahren ehrenamtlich für den Förderverein tätig und bekannt als Organisatorin der Spielabende und - nachmittage in der Bücherei.
Die Freunde der Stadtbücherei haben mit Ihrer tatkräftigen und finanziellen Unterstützung im letzten Jahr Veranstaltungen für Jung und Alt, das Sommerfest, den Kinder-Flohmarkt und, last not least, den Umbau der Kinderbücherei unterstützt und die Anschaffung neuer Medienboxen für KiTas und Schulen ermöglicht. Auch die bei den Kleinen so beliebten Tonies werden ausschließlich vom Förderverein finanziert. Sie führen nach wie vor die Ausleih-Hitlisten an.
Das Team der Bücherei dankt für diese große Hilfe und freut sich sehr über alle neuen Freundinnen und Freunde, die mit ihrer Mitgliedschaft den Kreis erweitern und bereichern.
Das nächste Bilderbuchkino findet am
Dienstag,07.06. um 16.00 Uhr statt
Kinder ab 4 Jahren sind herzlich willkommen!
Die Begleitpersonen dürfen derweil gern ein bisschen verschnaufen und in Ruhe stöbern. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Es wird wieder gespielt!
Der nächste Spieleabend findet am
Freitag 20.05. 18-23 Uhr
statt.
Alle Spielbegeisterten sind herzlich eingeladen!
Unsere ehrenamtlichen Helferinnen erklären jedes Spiel, so dass ein langes Einlesen in die Spielregeln entfällt.
Die Stadtbücherei hat Kinderbücher zum Thema "Flucht" vorrätig.
Bitte sprechen Sie
uns bei Bedarf an. Wir helfen gerne weiter.
Hier noch einige nützliche Links
• Kostenloses E-Book zum Erlernen eines Grundwortschatzes der deutschen Sprache von buchstaben.com: https://www.buchstaben.com/wissen/deutschlernen-als-ukrainischer-fluechtling-kostenloses-pdf-lernheft Direktlink zum Download: https://www.buchstaben.com/download/E-Book.pdf
• Tüftelakademie: Bildwörterbuch Ukrainisch-Deutsch, das laufend aktualisiert wird und als E-Book heruntergeladen werden kann: https://tueftelakademie.de/fuerzuhause/bilderwoerterbuch/
• Unterrichtsmaterialien für die Klassen 1 bis 11 hat die Stadtbücherei Münster auf der Bildungsmediathek-NRW veröffentlicht: https://www.bildungsmediatheknrw.de/home?standort=MS&pid=5g4t9t7iu6lt7pfnbrlr8tpnr0#5a75d4607dedc221 553a2da15df94241
• Erste Schritte in der deutschen Sprache. Zusammengestellt von der Flüchtlingshilfe München. PDF zum Download: http://fluechtlingshilfemuenchen.de/wpcontent/uploads/2021/10/Fluechtlingshilfe_Deutschheft_Ukrainisch.pdf
• Komm-zu-Wort Hörbilderbuch:
https://www.finken.de/schule/schulanfang/33/komm-zu-wort-1-hoer-bilder-buch
Diese Informationen finden sich ebenfalls in deutscher Sprache: https://katkamakara.wixsite.com/for-ukrainian-kids/de
• Weitere eBooks und Hörbücher in ukrainischer Sprache zum Download finden Sie hier:
o https://kazkowyjswit.pl/ (Hörbücher)
Sie erreichen uns in der Innenstadt gegenüber des Stapelcenter und der Polizei.
Als Rollstuhlfahrer haben Sie die Möglichkeit uns durch den Eingang der AWO (rechts neben dem Eingang der Stadtbücherei) zu erreichen indem Sie dort klingeln oder uns anrufen 02352/21018..
Vor diesem Eingang steht auch ein Behindertenparkplatz zur Verfügung.
Stadtbücherei Altena
Marktstraße 14-16
D-58762 Altena (Westf.)
Tel.: 02352 / 2 10 18 FAX 02352 / 2 10 17
E-Mail: stadtbuecherei@altena.de
altena(at)stadtbuecherei(.)org
Für Sie geöffnet:
Montag 14-18 Uhr
Dienstag 14-18 Uhr
Donnerstag 10-13 Uhr
Donnerstag 14-18 Uhr
Freitag 14-18 Uhr
Für die Stadtbücherei Altena gilt die allgemeine Datenschutzerklärung der Stadt Altena.